Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tierbetreuung

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der „Graupelz & Co“ Tierpflege & -betreuung. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen „Graupelz & Co“ (Dienstleister) und den natürlichen und juristischen Personen, welche die angebotenen Dienstleistungen nutzen (Auftraggeber/Tiereigentümer).
Sie sind dazu berechtigt, diese AGB elektronisch zu speichern und/oder sie für Ihre persönlichen Unterlagen auszudrucken. Auf Wunsch senden wir Ihnen unsere AGB auch gern in Form eines PDF-Dokumentes per E-Mail zu.

1. Vertragsgegenstand und Geltung

Vertragsgegenstand sind alle angebotenen Dienstleistungen im Rahmen der Tierpflege, -betreuung und Versorgung für grundsätzlich alle Haus- und Kleintiere jeglicher Art (bspw. Hunde, Katzen, Kleintiere, Vögel und Exoten).
Der zwischen "Graupelz & Co" und dem Auftraggeber im Einzelnen individuell vereinbarte Leistungsumfang wird stets in Schriftform vertraglich festgehalten und verlangt entsprechend seine Erfüllung.
Der (allgemeine) Tierbetreuungsvertrag wird einmalig abgeschlossen und behält seine Gültigkeit für alle weiteren Inanspruchnahmen. Die detaillierten Serviceleistungen sind der jeweiligen (Einzel-)Rechnung zu entnehmen.
Nachfolgende Änderungen gelten nur mit schriftlicher Bestätigung beider im Vertrag genannten Vertragspartner. Für das Vertragsverhältnis zwischen „Graupelz & Co“ und dem Tiereigentümer gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Vertragsannahme gültigen Fassung.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Die mobile Tierpflege umfasst die artgerechte Versorgung von grundsätzlich allen Haus- und Kleintieren jeglicher Art (bspw. Katzen, Kleintiere, Vögel und Exoten) für einen oder mehrere Tage in der gewohnten heimischen Umgebung (Haus, Wohnung, Hof, Garten usw.) in vereinbartem Umfang.
2.2. Der Gassi-Service beinhaltet das Ausführen einzelner oder mehrerer Hunde für eine festgelegte Tageszeit und Dauer in vereinbartem Umfang.
2.3. Die Tagesbetreuung umfasst die, innerhalb eines Tages (ohne Übernachtung) zeitlich begrenzte, Aufsicht eines oder mehrerer Hunde sowie alle damit verbundenen Aufgaben.
2.4. Die Hunde-Pension umfasst alle Aufgaben der Tagesbetreuung über einen mehrtägigen Zeitraum inkl. Übernachtung.

3. Zustandekommen Vertrag

Die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen ist nur juristischen Personen und uneingeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen erlaubt. Minderjährigen ist die Inanspruchnahme untersagt.
Terminvereinbarungen können persönlich, telefonisch, per Post oder E-Mail erfolgen. Diese werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anspruch auf Wahrung eines bestimmten Zeitraumes besteht nicht.
Vor Betreuungsbeginn ist es jedem Tiereigentümer möglich, die AGB auf www.nicht-nur-hun.de einzusehen. Auf Anfrage übersenden wir unsere AGB auch gern in Form eines PDF-Dokumentes per E-Mail zu.
Die AGB gelten als anerkannt durch schriftliche und/oder (fern-)mündliche Reservierung, mit Bezahlung (auch teilweise) der gebuchten Leistung, durch Unterschrift des Tierbetreuungsvertrages, spätestens jedoch zu Beginn der jeweiligen Dienstleistung.
Mit der Anmeldung / Buchung einer Leistung (auch mündlich) bietet der Auftraggeber "Graupelz & Co" den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, dass alle Angaben bezüglich des zu betreuenden Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind, sowie die fälligen Leistungsgebühren fristgerecht zu bezahlen. Der Vertrag kommt mit der Annahme bzw. Bestätigung durch den Dienstleister zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

4. Inanspruchnahme

Grundsätzlich kann jede/r volljährige/r Tiereigentümer/in, unabhängig von Art und Alter des Tieres, die Leistungen der „Graupelz & Co“ Tierpflege & -betreuung in Anspruch nehmen.

4.1. Voraussetzungen / Pflichten des Auftraggebers

Der Tiereigentümer versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten ist. Er weist nach, dass sein Tier über einen gültigen Impfstatus (mindestens Grundimmunisierung) verfügt. Hunde ohne nachgewiesener Tollwut-Impfung (gem. TollwV 1991(BGBI. I S 2481)) sind von der Tierpflege & -betreuung ausgeschlossen.
Für zu betreuende Hunde ist zudem eine aktuelle Hundehaftpflichtversicherung, gem. den gesetzlichen Vorgaben, durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen. Der Tiereigentümer hat über jede Änderung in Art und Umfang der Tierhalterhaftpflichtversicherung sofort zu informieren.Über jegliche Besonderheiten wie bspw. Verpflegungs- und spezielle Fütterungsmerkmale, eventuell chronische Krankheiten und/oder andere gesundheitliche Einschränkungen (auch Läufigkeit einer Hündin) und deren medizinische Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten des Tieres, insbesondere aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und/oder anderen Tieren (z.B. Schnappen, Beißen, auch Beißvorfälle in der Vergangenheit), sind "Graupelz & Co" rechtzeitig vor Betreuungsbeginn zu informieren.
Der Auftraggeber trägt im entsprechenden Fall außerdem dafür Sorge, dass alle notwendigen (Arbeits-)Mittel und Zubehör, wie bspw. Leine / Halsband, Pflegeutensilien, Medikamente, Futter, Einstreu usw. rechtzeitig im Betreuungszeitraum und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Eventuell erforderliche Einkäufe fehlender oder verbrauchter Materialien werden inkl. einer Aufwandsentschädigung unverzüglich dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt.

4.2. Ausschluss

„Graupelz & Co“ behalten sich das Recht vor, die Pflege etwaiger Tiere ohne Angaben von Gründen abzulehnen und/oder diese, bei unzutreffenden, verschwiegenen und fehlerhaften Angaben des Auftraggebers zum Tier, fristlos zu stornieren bzw. abzubrechen. Eine Pflicht zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in letzterem Fall nicht. Gegebenenfalls zu verantwortende Schäden durch das Tier sind zu ersetzen.
"Graupelz & Co" sind berechtigt, die Aufnahme von, zu Pflegebeginn erkrankten, Hunden abzulehnen. Etwaige Stornierungskosten trägt der Hundehalter.
Während der „Stehtage“ sind Hündinnen grundsätzlich an der Teilnahme von Gruppenaktivitäten ausgeschlossen.
Bei Nichtzahlung bzw. fehlendem/verspätetem Zahlungseingang behalten sich "Graupelz & Co" eine Einzelfallbetrachtung vor, um über Ausschluss und/oder Verlegung der Betreuungszeit zu entscheiden. Entstandene Kosten bzw. eine Aufwandsentschädigung können in Rechnung gestellt werden.

5. Pflichten des Dienstleisters

"Graupelz & Co" verpflichten sich, die Pflege, Betreuung und Versorgung der ihnen anvertrauten Tiere, in Abwesenheit des Tiereigentümers, gemäß der festgelegten Vereinbarung zu übernehmen und ordnungsgemäß durchzuführen. Dazu zählen grundsätzlich alle tierpflegerischen Maßnahmen, die, unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen, einer art- und verhaltensgerechten Tierbetreuung entsprechen.
"Graupelz & Co" sind weiterhin, neben der besonderen Gewissenhaftigkeit gegenüber dem jeweiligen Tier, auch zur Behutsamkeit gegenüber den persönlichen Räumlichkeiten des Kunden verpflichtet. Die zugänglichen (Wohn-)Räume, Grundstücke und Liegenschaften werden, zum Erhalt des Hausrates sowie jeglichen Inventars, mit größter Achtsamkeit und nur zum Zwecke der Tierbetreuung betreten, wobei zur Wahrung der Privatsphäre lediglich die im Voraus vereinbarten bzw. für die Leistungserbringung notwendigen Örtlichkeiten aufgesucht werden. Ohne explizite Zustimmung des Kunden wird Dritten kein Zugang zu den jeweiligen Örtlichkeiten gewährt. Für den Zeitraum der Tierbetreuung übergebene Schlüssel sind sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
"Graupelz & Co" unterliegen der Pflicht, die persönlichen Daten und Angaben des Kunden zu wahren, vertraulich zu behandeln sowie der Weitergabe vertraulicher Daten nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzuleiten.

6. Anmeldung / Reservierung / Buchung

Bei jeglichen Dienstleistungen im Rahmen der mobilen Tierpflege (Kleintierbetreuung, „Gassi-Service“ usw.) sind grundsätzlich keine Besonderheiten bzgl. der Anmeldung notwendig. Um entsprechend rechtzeitige Kontaktaufnahme wird jedoch gebeten.
Die Anmeldung zur Tagesbetreuung / Pension sollte immer frühestmöglich, spätestens jedoch einen Tag vor Beginn der Hundebetreuung erfolgen. Aufgrund der eingeschränkten Anzahl an Betreuungsplätzen besteht keinerlei Anspruch auf einen solchen.
Telefonische Voranmeldungen, Reservierungen o.ä. werden erst nach zusätzlicher schriftlicher Bestätigung (mind. SMS, WhatsApp, E-Mail usw.) der beabsichtigten Inanspruchnahme einer Leistung durch den Kunden wirksam. Ein Anspruch auf Leistungserfüllung durch „Graupelz & Co“ besteht dabei noch nicht.
Nach Zustandekommen eines Vertrages (siehe Punkt 3) erfolgt die schriftliche Erstellung des Tierbetreuungsvertrages (inkl. aller Daten des Kunden, seines Tieres und etwaiger Besonderheiten) sowie die detaillierte Rechnungslegung der gewünschten Dienstleistungen. Mit Erhalt der Rechnung gelten die etwaigen Leistungen weiterhin lediglich als „angemeldet“ bzw. „reserviert“. Erst mit Zahlung der auf der Rechnung genannten Gebühren entsteht ein Anspruch auf Leistungserfüllung und der Service / Betreuungsplatz gilt als sicher „gebucht“.
Reservierungen für Tagesbetreuungs- und Pensionsplätze sind 14 Tage ab Rechnungslegung gültig. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, entfällt die Reservierung. Eine erneute Reservierung ist erst mit Bestätigung durch den Dienstleister möglich.
Im Falle einer oder mehrerer weiterer Interessenten für eine „reservierte“ Leistung erhält der jeweilige Kunde unverzüglich die Information darüber sowie die letztmalige Chance, die Rechnung zu begleichen und somit seinen Anspruch zu erheben.

7. Gebühren / Zahlungsbedingungen

Für alle Dienstleistungen von „Graupelz & Co“ werden Gebühren in, zum jeweiligen Zeitpunkt, aktueller Höhe in Rechnung gestellt. Diese sind in den jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf www.nicht-nur-hun.de nachzulesen oder bei „Graupelz & Co“ zu erfragen.
Jegliche Gebühren sind grundsätzlich vor, spätestens jedoch zu Leistungsbeginn in bar oder per Überweisung zu entrichten. Es gilt dabei das Datum des Zahlungseingangs. Erfolgt die Zahlung nicht oder verspätet, sind "Graupelz & Co" berechtigt, die Erfüllung der Dienstleistung bis zur Bezahlung zu verweigern.
Fahrt- und eventuell zusätzlich anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind gemäß angegebener Zahlungsbedingung zu entrichten.

7.1. Angebote / Verrechnungen

„Graupelz & Co“ behalten sich vor, im Einzelfall und nach eigenem Ermessen ein, von der Gebührenliste abweichendes, Angebot zu unterbreiten. Auf Angebote und Preisnachlässe besteht kein Anspruch. Sie werden nach Abwägung aller Umstände allein durch „Graupelz & Co“ bewilligt.
In Einzelfällen obliegt es „Graupelz & Co“, nach vorangegangener eingehender Prüfung des Sachverhaltes, dem Kunden für bereits bezahlte, jedoch nicht genutzte Dienstleistungen eine Verrechnung zu gewähren, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Eine vorherige Rücksprache mit "Graupelz & Co" ist dabei zwingend notwendig, für welche der Kunde bei Eintreten eines entsprechenden Umstandes umgehend Kontakt mit "Graupelz & Co" aufzunehmen hat. Über etwaige Möglichkeiten sowie deren Durchführung wird stets wohlwollend unter Einbezug des Sachverhaltes entschieden.
Eine Verrechnung kann ausschließlich nur mit (Service-)Leistungen aus dem kompletten Angebot von "Graupelz & Co" erfolgen. Etwaige Restbeträge werden nicht erstattet.

8. Maßnahmen / Ablauf vor Tagesbetreuung / Pensionsaufenthalt (Hund)

Vor der erstmaligen Aufnahme eines Hundes zur Betreuung empfiehlt sich ein gemeinsames Kennenlernen aller Beteiligten (Mensch und Hund). Für dieses entstehen dem Kunden keine Kosten. Im Rahmen des dabei stattfindenden Beratungsgespräches erhält der Interessent auf Wunsch alle Informationen über die mögliche Unterbringung und Haltung sowie etwaiger Abläufe und Verfahrensweisen während des etwaigen Betreuungsaufenthaltes.
Ein vereinbarter Termin für ein Kennenlernen ist bindend und bei Nichtinanspruchnahme mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen (ausgenommen höhere Gewalt). Findet bis zum vereinbarten Zeitpunkt keine Absage statt, behalten sich „Graupelz & Co“ vor, eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Eine Besichtigung der Räume und Örtlichkeiten zur Unterbringung ist nur nach Absprache und Terminvereinbarung mindestens drei Tage im Voraus möglich.
Vor dem ersten mehrtägigen Aufenthalt eines Hundes in der Pension empfiehlt sich im Voraus ein „Tag auf Probe“, um den physischen und psychischen Zustand des Tieres für einen entsprechend längeren Aufenthalt beurteilen zu können. Dieser sollte entsprechend zeitig im Voraus mit „Graupelz & Co“ abgesprochen und vereinbart werden.

9. Absage / Rücktritt durch den Tiereigentümer

Jeder Kunde hat das Recht, eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zu stornieren, wobei „Graupelz & Co“ dabei mit sofortiger Wirkung von der Pflicht der Erfüllung befreit wird. Eine Nichtinanspruchnahme muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Kenntnisnahme über diese schriftlich (vor Beginn der Dienstleistung) per SMS, WhatsApp oder E-Mail mitgeteilt werden. Die bloße Nichtinanspruchnahme und/oder das Fernbleiben von einer Leistung gelten nicht als Rücktritt. Bei nicht ordnungsgemäßer Absage werden die gesamten Gebühren zuzüglich eventuell anfallender Kosten fällig. Ausgenommen von dieser Regelung sind Einwirkungen höherer Gewalt, unvorhersehbare Not- und Unfälle sowie etwaige nicht selbst verschuldete Gründe. Der entsprechende Sachverhalt ist in geeigneter Form unaufgefordert innerhalb von 24 Stunden nachzuweisen, um die Berechnung der Gebühr zu vermeiden.
Bei einer Absage/Nichtinanspruchnahme einer Leistung (gem. Zeitraum vor Beginn) können „Graupelz & Co“ ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen (gültig, wenn Zeitraum „Buchung bis Leistungsbeginn“ länger als gesetzliche Widerrufsfrist (siehe Punkt 16)):
    • mobile Tierpflege & Gassi-Service
• bei rechtzeitiger Absage ohne Leistungserbringung entstehen keine Kosten
    • Tagesbetreuung
• 0 bis 3 Tage - 100%
• 4 bis 7 Tage - 75%
• 8 bis 14 Tage - 50%
• 15 bis 21 Tage - 25%
• über 21 Tage - keine Kosten
    • Hunde-Pension
• 0 bis 7 Tage - 100%
• 8 bis 14 Tage - 75%
• 15 bis 21 Tage - 50%
• 22 bis 28 Tage - 25%
• über 28 Tage - keine Kosten
Eine eventuelle Verrechnung bereits gezahlter Gebühren (abzgl. Stornierungskosten) erfolgt gemäß Punkt 7.1.

10. Absage / Rücktritt durch „Graupelz & Co“

„Graupelz & Co“ behalten sich vor, in dringenden Fällen oder aus Gründen höherer Gewalt sowie bei Ausfall der durchführenden Person (z.B. durch Krankheit) die Leistungserbringung abzusagen bzw. zu verschieben oder für entsprechenden Ersatz durch Dritte zu sorgen.
Die Mitteilung über eine entsprechende Änderung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor Leistungsbeginn. Bereits gezahlte Gebühren werden bei kompletter Absage seitens „Graupelz & Co“ (ohne mögliche Nacherfüllung der Leistung) in diesem Fall voll zurückerstattet bzw. auf Wunsch verrechnet. Weitergehende Ansprüche gegen „Graupelz & Co“ sind ausgeschlossen.

11. Verantwortung / Haftung

Der Tiereigentümer bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und Eigentümer im Sinne des § 833, 834 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Tiereigentümer bestätigt, dass das Tier sein Eigentum ist und er über das Tier frei verfügen kann. Die Inanspruchnahme jeglicher (Dienst-)Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Tiereigentümers.
„Graupelz & Co“ übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die während des vereinbarten Betreuungszeitraumes entstehen, für Verletzungen und/oder Schäden, die durch das entsprechende Tier verursacht oder die von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden oder für Krankheiten, Infektionen, Verletzungen jeglicher Art, die dem Tier während des Betreuungszeitraumes zustoßen, insofern keine eigene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können.
Für durch das Tier verursachte Schäden an Einrichtungen und Gegenständen usw. haftet der Tiereigentümer in vollem Umfang und sind durch diesen in zeitlich angemessenem Rahmen zu regulieren, insofern die Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen und nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von „Graupelz & Co“ zu verantworten sind. Wenn bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Tiere zum Schadenzeitpunkt nicht ersichtlich ist, welches Tier Verursacher eines Schadens war, werden die Kosten unter den betroffenen Tiereigentümern aufgeteilt.
Für läufige Hündinnen, die innerhalb der vereinbarten Betreuungszeit belegt werden sowie die dadurch verbundenen Folgen, übernehmen "Graupelz & Co" ebenfalls keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Tiereigentümer allein.
In den (Wohn-)Räumlichkeiten des zu betreuenden Tieres sind Wertsachen und Bargeld unter Verschluss zu halten. "Graupelz & Co" übernehmen keine Verantwortung und Haftung für abhanden gekommene persönliche Dinge des Tierhalters, deren Entwendung durch etwaige Dritte verursacht wurde.
Jeder Tiereigentümer hat für seinen Versicherungsschutz sowie für den seines Tieres selbst zu sorgen.
Eine weitergehende Haftung von „Graupelz & Co“ ist ausgeschlossen.

11.1. Besondere Risiken (Hund)

Der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr beim Dienstleister in Obhut gegeben wird. Dies bezieht sich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und die dadurch möglichen Verletzungsfolgen. Dem Tierbesitzer ist bekannt, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen den dortigen Hunden kommen kann, wobei "Graupelz & Co" nicht für eventuelle Verletzungen haften, insofern kein Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
Durch die „Rudelhaltung“ (mehrere untereinander fremde Hunde) beim Dienstleister sind mögliche Krankheitsübertragungen nicht komplett auszuschließen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, seinen Hund frei von Parasiten und Krankheiten zu halten. Sollte es trotz aller Bemühungen zu Übertragung von Krankheiten oder Parasiten kommen, sind "Graupelz & Co" nicht haftbar zu machen, wodurch eine Übernahme eventuell entstehender Tierarztkosten ausgeschlossen ist.
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sein Hund während des Betreuungszeitraumes in einer Gruppe von mehreren Hunden gehalten und ausgeführt werden kann. Dementsprechend ist es nicht immer möglich, auf individuelle Erziehungs- und Trainingsmaßnahmen eines einzelnen Tieres einzugehen. Entsprechend mögliche Rückschritte während der Betreuung / des Aufenthaltes nimmt der Hundebesitzer ohne spätere Ersatzforderungen in Kauf.
Alle Hunde werden grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an der Leine geführt. Dies gilt auch auf besonders ausgewiesenen sogenannten Freilaufflächen. Einer etwaigen zeitlich und örtlich begrenzten „Leinenbefreiung“ ist explizit durch den Hundebesitzer zuzustimmen, welche entsprechend schriftlich festgehalten wird.
Auch bei sorgfältigster Betreuung kann es passieren, dass ein Tier wegläuft und nicht auffindbar ist. Für durch das Tier während der Abwesenheit verursachte Schäden an dritten Personen, Sachen oder auch Wildtieren übernehmen „Graupelz & Co“ keinerlei Haftung, insofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
Ebenfalls entfällt die Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Hundeleinen, -halsbändern, -geschirren, -marken und anderweitigem Zubehör.
Sollte das Tier trotz größtmöglicher Bemühungen (explizite Suche, Unterstützung von Tierheim, Polizei, Hundestaffel, Feuerwehr) nicht gefunden werden, besteht solang kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dienstleister bis ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

12. Bild- / Tonmaterial

Alle Bild-und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Tierbetreuung erstellt wurden, können von „Graupelz & Co“ zu Veröffentlichungszwecken, PR-Maßnahmen oder im Rahmen anderer Dienstleistungen (Hundeschule) nur mit vorheriger Genehmigung (Tierbetreuungsvertrag) genutzt werden.

13. Schrifterfordernis

Nebenvereinbarungen und Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB genannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

15. Gerichtsstand

In einem Streitfall ist der ausschließliche Gerichtstand Erfurt. Dies gilt auch bei Vereinbarung von Dienstleistungen außerhalb von Erfurt.
Diese AGB werden ab dem 01.05.2015 für alle Tierbetreuungsverträge mit „Graupelz & Co“ wirksam.

16. Widerrufsbelehrung

Laut § 355 BGB (Fernabsatzgesetz) sind wir dazu verpflichtet, Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren:

Widerrufsrecht:
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Graupelz & Co
Mathias Baudach
Grünstraße 20a
99084 ERFURT

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

- Ende der Widerrufsbelehrung -